Gemeinsam mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein e.V.
Vortrag: Dr. Klaus-Detlev Godau-Schüttke
Moderation: Hannes Honecker, Berlin
Zahlreiche ehemalige NS-Juristen wirkten am Aufbau des Bundesgerichtshofs mit. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf seine Rechtsprechung, die dazu beitrug, dass lange Zeit kein NS-Jurist wegen Rechtsbeugung zur Rechenschaft gezogen wurde. Diese personellen und inhaltlichen Kontinuitäten am höchsten bundesdeutschen Gericht verzögerten eine kritische Auseinandersetzung der Juristen mit ihrer NS-Vergangenheit erheblich.
Klaus-Detlev Godau-Schüttke, 1942 geboren, war bis 2007 Richter am Landgericht Itzehoe. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich mit dem Themengebiet der Kontinuitäten in der bundesdeutschen Justiz nach 1945. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen zum Thema gehören
Der Bundesgerichtshof. Justiz in Deutschland (2005),
Die Heyde/Sawade-Affäre (1998) sowie
Die „Renazifizierung“ der schleswig-holsteinischen Justiz nach 1945 (1993).
Hannes Honecker ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins e.V.
Nähere Auskünfte über Tel. 030 - 254509-12
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